Das allgemeine Zivilrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsverhältnissen. Ich berate und vertrete Sie in nahezu allen Fragen zu Vertragsverhältnissen, etwa aus Kaufverträgen, Bauverträgen, via Internet abgeschlossenen Verträgen und zu der inhaltlichen Gestaltung von abzuschließenden Verträgen. Im Bereich gesetzlicher Schuldverhältnisse berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Beschädigung von Sachen oder der Verletzung von Personen, der Geltendmachung oder Abwehr von Rückforderungsansprüchen aufgrund der Erbringung vermeintlich nicht geschuldeter Leistungen oder der Geltendmachung oder Abwehr von Störungsbeseitigungs- und Unterlassungsansprüchen.