Aufgrund meiner Erfahrung im Verkehrs-Strafrecht übernehme ich die Verteidigung bei nicht mit einer hohen Strafe bedrohten Delikten. Dies sind etwa Hausfriedensbruch, Beleidigungsdelikte, einfacher Diebstahl oder Unterschlagung, Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung. Bei einem geschickten Vorgehen im Ermittlungsverfahren kann bei Fehlen einschlägiger Vorstrafen häufig bereits die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, ohne dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen muss. Sehr sinnvoll ist es, dass Sie unverzüglich nach Zugang eines polizeilichen Anhörungsschreibens oder einer Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung Kontakt zu mir aufnehmen.