Wegen der Komplexität des Erbrechts und der regelmäßig hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Nachlassangelegenheiten ist gerade auf diesem Rechtsgebiet fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung zumeist unerlässlich. Ich berate Sie bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge, insbesondere durch das Vornehmen von lebzeitigen Verfügungen und die Errichtung und inhaltliche Gestaltung eines Testaments, welches Ihrem Willen nach Ihrem Tod zur Durchsetzung verhilft. Ebenso berate und vertrete ich Erben und vermeintliche Erben im Erbscheinverfahren, Erben über die Annahme oder Ablehnungen einer Erbschaft und Erben bei der gesamten Behandlung und Abwicklung eines Nachlassfalls. Überdies berate und vertrete ich Vermächtnisnehmer und von der Erbschaft ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung und Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteilsrechts. Auch übe ich im Fall meiner Ernennung die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers aus.