Da das Familienrecht wie kein anderes Rechtsgebiet die Lebensgestaltung und Lebensbedingungen eines Menschen im Kern betrifft und Auseinandersetzungen mit zumeist nahe stehenden Menschen zum Gegenstand hat, erfordert die anwaltliche Tätigkeit ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Verständnis, Geduld und Fingerspitzengefühl. Deshalb bin ich in jedem Stadium der Auseinandersetzung besonders um streitvermeidende Lösungen bemüht. Insbesondere übernehme ich die Vertretung im Scheidungsverfahren, einschließlich der damit verbundenen Folgesachen, die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten und zwischen Kindern und Eltern sowie die Beratung über eine möglichst einvernehmliche Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und die Versorgung der Familie nach einer Trennung im Vorfeld einer Ehescheidung.