Forderungseinzug bedeutet die Einziehung von unstreitigen Zahlungsforderungen. Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Anmahnung der Forderung, die Vertretung des Gläubigers im gerichtlichen Mahnverfahren sowie die Betreibung der gegebenenfalls anschließenden Zwangsvollstreckung. Um ein kostenträchtiges Vorgehen gegen offensichtlich zahlungsunfähige Schuldner zu vermeiden, gehört in jedem Verfahrensstadium die Prüfung, ob über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ob dieser bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat, dazu. Gerade bei der Vertretung im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt dem Engagement und der souveränen Beherrschung und kreativen Ausschöpfung der sich bietenden Möglichkeiten überragende Bedeutung zu.