Im Wohnraum-Mietrecht sind eine Vielzahl von Mieterschutzvorschriften und eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Gerade in der Zeit von Wohnungsknappheit und stark steigenden Mieten sind Konflikte zwischen den Vertragsparteien vorprogrammiert. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter. Schwerpunkte sind die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, der Ausspruch einer ausführlich zu begründenden Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder die Abwehr einer gegenüber dem Mieter ausgesprochenen Kündigung, Streitigkeiten über Beschädigungen der Mietsache und über die Pflicht zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen, die Erstellung und Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen und nicht zuletzt die gerichtliche Vertretung in Zahlungs- und Räumungsprozessen.