Im Nachbarrecht ist regelmäßig ein Ausgleich zwischen dem Anspruch des einen Nachbarn, sich in seinem Haus und auf seinem Grundstück frei entfalten zu können und dem Anspruch des anderen Nachbarn, in Ruhe gelassen und nicht gestört zu werden, vorzunehmen. Streitpunkte können etwa Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze, die Errichtung oder Entfernung baulicher Anlagen an der Grundstücksgrenze, Beeinträchtigungen durch von dem Nachbargrundstück ausgehenden Lärm oder verbale Auseinandersetzung zwischen den Nachbarn über den Gartenzaun hinweg sein. Nachbarliche Auseinandersetzungen können schnell eskalieren und aus dem Ruder laufen. Deswegen lege ich bei nachbarlichen Auseinandersetzungen ein besonderes Augenmerk darauf, möglichst beruhigend und vermittelnd zu wirken und bestenfalls zu einer endgültigen Konfliktlösung führende Strategien zu befördern, ohne dabei Ihre berechtigten Interessen zu vernachlässigen.