Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die rechtliche Behandlung eines Verkehrsunfalls in Form der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Dabei treten häufig komplizierte Haftungsfragen und Fragen zur Höhe des erstattungsfähigen Schadens auf. Kfz-Haftpflichtversicherer sind gewinnorientierte Privatunternehmen und daher daran interessiert, den zu regulierenden Schaden auf Ihre Kosten möglichst klein zu rechnen. Ich berate und vertrete Sie gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer und stelle sicher, dass Sie nach einem Verkehrsunfall auch das erhalten, was Ihnen zusteht.

Weiterer Bestandteil des Verkehrsrechts ist die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen. Wird Ihnen etwa vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein oder den notwendigen Mindestabstand nicht eingehalten zu haben, so kann dies zu beachtlichen Bußgeldern, der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister und der Verhängung eines Fahrverbots führen. Ist es bei einem Unfall zu einem Personenschaden gekommen oder wirft man Ihnen vor, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, so führt dies zu der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder Unfallflucht. Neben der Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist dann regelmäßig als Nebenfolge der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zu befürchten. Ich verteidige Sie in den vorgenannten Verfahren gegenüber der Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch vor Gericht.